Schutzkonzept Compresso AG


Compresso zählt zu den führenden Kommunikationsagenturen der Schweiz. Compresso besteht aus den sechs eigenständigen Kompetenzzentren Event, Promotion, Public Relations, Digital, Direct und Strategie. Sie betreuen – je nach Aufgabenstellung und Bedürfnissen – einzeln oder kombiniert.

Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden, Kunden, Teilnehmer von Events, Promotionen und/oder Presseanlässen hat auch für uns oberste Priorität. Damit wir dieses Ziel erreichen, hält sich Compresso an die folgenden Massnahmen, welche auf den Empfehlungen des BAG und der EXPO Event Swiss LiveCom Association basieren.

Distanz halten

  • 1.5 Meter Abstand zueinander halten.
  • Der Personenfluss, das Bestuhlungs- und Raumkonzept, die Raum- und Bühnenmasse sind mit ausreichenden Sicherheitsabständen zu planen. Stell- und Fluchtpläne sowie Laufwege sind mit ausreichenden Abständen zu konzipieren. Bodenmarkierungen sind wo notwendig anzubringen.

Händehygiene

  • Regelmässiges Hände reinigen.
  • Aufstellen von Händehygienestationen: Die Mitarbeitenden/Gäste müssen sich beim Betreten der Büroräumlichkeiten/Veranstaltungslocation die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
  • Alle Mitarbeitenden/Mitwirkenden einer Veranstaltung waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Dies insbesondere bei Ankunft sowie vor und nach Pausen.
  • Kein Händeschütteln.

Reinigung

  • Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
  • Beim Eindecken von Geschirr, Besteck und Gläsern sind ein Mund-Nasen-Schutz sowie Handschuhe zu tragen. Offene Besteckkästen sind nicht erlaubt.
  • Die Luftzirkulation wird durch regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch gewährleistet.

Teilnehmermanagement

  • Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen sicherstellen.
  • Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt. Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Die Kantone können diese Grenze auch herabsetzen.
  • Kann der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden muss eine Präsenzliste der Teilnehmenden/Besuchenden/Gäste geführt werden, welche 14 Tage aufbewahrt wird.
  • Der Veranstalter führt vor Ort eine Zutrittskontrolle durch.
  • Der Veranstalter informiert die Teilnehmenden vorgängig, dass es allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, wenn es während der Veranstaltung enge Kontakte mit COVID-10-Erkrankten gab.
  • Alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden an einer Veranstaltung werden vorgängig über Sicherheitsmassnahmen im Hinblick auf COVID-19 informiert.

Besondere Arbeitssituation

  • Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen um den Schutz zu gewährleisten.
  • Help- und Infodesks, an welchen mit Gästekontakt zu rechnen ist, sind mit geeigneten Schutzwänden (Plexiglas) zu versehen oder die Mitarbeitenden tragen Schutzmasken.
  • Künstlern, Moderatoren, Musikern, Talkgästen etc. werden separate und gekennzeichnete Garderobenräume zugewiesen.
  • Bei einer bedienten Garderobe sind Einweg-Papiernummern zu verwenden. Für die Garderoben sind genügend Flächen vorzusehen
  • Falls in Bereichen durch Platzmangel der erforderliche Abstand von mind. 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Abtrennungen installiert werden (z.B. Regie) oder es gilt Maskenpflicht.
  • Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen.
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